Im Jahr 2009 wurde in Deutschland eine allgemeine und bedingungslose Versicherungspflicht für die Krankenversicherung eingeführt. Das bedeutet: Jeder Deutsche muss krankenversichert sein, ob in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in ihrem privaten Pendant (PKV). Das gilt natürlich auch für Referendare – also Menschen, die sich nach dem Studium im Vorbereitungsdienst einer höheren Beamtenlaufbahn befinden. Allerdings muss hierbei grundsätzlich zwischen Referendaren unterschieden werden, die als Angestellte tätig sind und solchen, die den Status „Beamter auf Widerruf“ besitzen. Letztere befinden sich also im Dienst als Beamtenanwärter und haben somit auch das Recht auf die sogenannte Beihilfe. Mehr dazu gleich. Wer das Referendariat im Angestelltenverhältnis absolviert, für den lässt sich die Frage nach der passenden Krankenversicherung sehr einfach beantworten. Hier kommt nur die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Frage, denn Angestellte müssen sich in ihr pflichtversichern lassen. In den meisten Fällen sind Absolventen eines Referendariats allerdings Beamte auf Widerruf, was wiederum mehrere Möglichkeiten zur Krankenversicherung mit sich bringt. Wer während seines Studiums privat versichert war, der muss sich in der Regel auch weiterhin privat krankenversichern. Wer hingegen gesetzlich versichert war, der hat fortan die Wahl, weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben oder in eine private Krankenkasse zu wechseln. Unterschiede zwischen privater und [...]
Der Beitrag Krankenversicherung im Referendariat erschien zuerst auf Krankenversicherung für Beamtenanwärter.
from Krankenversicherung für Beamtenanwärter https://private-krankenversicherung-anwaerter.de/krankenversicherung-im-referendariat/